Direkte Demokratie in Berlin - Wie funktioniert ein Volksbegehren?
Die Berliner Landesverfassung sieht zwei direktdemokratische Optionen vor: Die Volksinitiative und die dreistufige Volksgesetzgebung. Für eine erfolgreiche Volksinitiative müssen innerhalb eines halben Jahres 20.000 Unterschriften gesammelt werden. Daran können sich alle EinwohnerInnen ab 16 Jahren beteiligen. Die Initiative hat zwar keine verbindliche Wirkung, ist aber zweckmäßig bei Themen, die von der Volksgesetzgebung ausgeschlossenen sind, da öffentliche Aufmerksamkeit bzw. die Behandlung im Abgeordnetenhaus damit erreicht werden können.
Das Volksgesetzgebungsverfahren, wie es das Berliner Bündnis gegen Privatisierung eingeleitet hat, besteht dagegen aus drei Hürden: Dem Antrag auf ein Volksbegehren, dem Volksbegehren und schließlich dem Volksentscheid. Für den Antrag müssen die Initiatoren innerhalb von sechs Monaten 20.000 Unterschriften sammeln. Dabei ist zu beachten, dass nur volljährige Bürger unterschreiben dürfen und Themen, die das Haushaltsgesetz, Besoldung, Tarife der öffentlichen Unternehmen oder Abgaben betreffen, ausgeschlossen sind. Nach der Zulässigkeitsprüfung berät das Abgeordnetenhaus über die Annahme der Vorlage. Bleibt es untätig, kommt es zum Volksbegehren, wofür sich mindestens 7% der Berliner BürgerInnen binnen vier Monaten auf den Bezirksämtern einzutragen haben. Dies sind ca. 170.000 BürgerInnen. Eine freie Unterschriftensammlung ist bislang nicht vorgesehen. Danach berät das Abgeordnetenhaus erneut. Es kann auch selbst eine konkurrierende Vorlage zur Abstimmung vorlegen. Der Volksentscheid findet dann spätestens acht Monate nach Feststellung des Zustandekommens statt. Spricht sich die Mehrheit für die Gesetzesvorlage aus, so ist sie angenommen. Dabei ist jedoch gleichzeitig das Erreichen eines Zustimmungsquorums von 25% der Wahlberechtigten bei einfachen Gesetzen und 50% bei Neuwahl oder Verfassungsänderungen notwendig.
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Ausgrenzende Gesetzgebung!
Auch wenn wir - das Berliner Bündnis gegen Privatisierung - mit dem direktdemokratischen Instrument des Volksbegehrens gegen die fortschreitende Privatisierung kämpfen, weisen wir entschieden die geltende, ausgrenzende Gesetzgebung zurück:
Unterschriftsberechtigt sind nur EU-BürgerInnen. Wir sehen dies als einen massiven Ausschluss von demokratischer Partizipation vieler in Berlin lebender Menschen. Wir wenden uns gegen diese Gesetzgebung und sammeln Unterschriften von allen Menschen, denn für uns gilt:
Alle Menschen sind gleich und für uns zählt jede Stimme!
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