Pankow braucht Opposition



Die UWP hat ihre Wurzeln in der „Bürgerinitiative Wasserturm“ in Prenzlauer Berg. Die Initiative kämpfte für eine schonende Sanierung des Wasserturmareals im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern. Die Initiative hat das erste Bürgerbegehren in Pankow initiiert und 5.336 unterstützende Unterschriften für ihr Ziel eines Bürgerentscheids zum Wasserturmareal gesammelt.

Bei vielen Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern haben wir erfahren, dass vielen Menschen die in Pankow herrschende Riesen-Koalition von links bis rechts gewaltig stinkt. Da geht es um Fragen wie Privatisierung von öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Kommerzialisierung von Wohnraum im großen Stil, Kahlschlag und Kahlschlag-"sanierungen" zu Lasten der Umwelt, verfehlte Verkehrspolitik – Bereiche also, in denen die aktive Beteiligung der im Bezirk Wohnenden eigentlich unverzichtbar ist. Es geht um praktische Lösungen im vernünftigen, ehrlichen Dialog von Verwaltung und Politik mit den Menschen, die sie gewählt haben.
Die Volksvertreter der etablierten Parteien haben sich unserer Auffassung nach von ihren Wählerinnen und Wählern lange verabschiedet. Viele Entscheidungen zeugen unserer Meinung nach von einer Arroganz der Macht, die wir nicht mehr hinnehmen möchten. Der Bezirk Pankow ist viel zu schön, um ihn den Machenschaften der Berufs- und Hobby-Politiker zu überlassen. Die oft zitierten Sachzwänge der Politik sind oft nur Vorwand, damit die Verantwortlichen im Rathaus den ihnen genehmen Weg wählen können. Es ist höchste Zeit, neue Wegweiser aufzustellen. 

Der kleine Trick in der Staatsfinanzierung - mit der großen Wirkung
In der Bundesrepublik existieren 2 komplett gegensätzliche Abgabensysteme, die zu einer extremen finanziellen Ungleichbehandlung der Bevölkerung führen. Dies ist unserer Meinung nach verfassungswidrig und ökonomisch katastrophal für die Bundesrepublik. Man fragt sich: Haben die Politiker das Problem noch nie verstanden? 

Das Sozialversicherungssystem belastet die Arbeitnehmer ab dem 1. verdienten Euro bis zum 4000sten Euro mit einer gleichbleibenden Abgabenhöhe, z.Zt. ca. 42%.
Ab dem 4000sten Euro geht die Abgabenhöhe plötzlich auf 0% und damit 0 Euro zurück! Dieser Mechanismus ist sehr angenehm für Gutverdiener - für Geringverdiener ist diese Methode eher ungünstig bis ungerecht.

Im Vergleich dazu wird das 2. Abgabensystem, das Steuersystem, oft als ungerecht und unsozial geschmäht.
Aber warum eigentlich? Es besteuert die ersten 700 verdienten Euro/Monat überhaupt nicht, beginnt dann langsam mit einem Steuersatz von 15% und erreicht bei 10.000 Euro Monatsverdienst immer noch nicht die 42%ige Abgabenquote, die im Sozialversicherungssystem auf das Existenzminimum ab dem 1. Euro fällig wird.
Wiederum sehr sozial, für Gutverdiener. Viele Geringverdiener kommen hingegen gar nicht erst in den Genuss des Steuerrechts, da die Sozialversicherungsabgaben ihr Einkommen so geschmälert haben, dass sie unter das steuerfreie Existenzminimum gedrückt wurden - und damit im Gegenteil "Sozialtransfer"-berechtigt werden.
Es bleibt also festzuhalten, dass die Geringverdiener auch auf ihr Existenzminimum 42% Sozialabgaben entrichten müssen. Die Besserverdiener hingegen sind ab einer Einkommenshöhe von 4000 Euro/Monat gar nicht mehr sozialversicherungspflichtig, d.h. sie können die Pflicht einer 42%igen Belastung auch für die 4000 Euro abwählen, für die jeder Sozialversicherungspflichtige 42% Abgaben entrichtet.
Für die Besserverdiener gilt dann nur das Steuerrecht, das viel günstigere Abgabensätze hat als das 120jährige Sozialversicherungsrecht!

 

Was sagt das Grundgesetz?
Wir glauben, dass es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, wenn die ärmeren Teile der Bevölkerung hauptsächlich sozialversicherungsrechtlich mit wesentlich höheren Abgabenquoten belastet werden als die reicheren Mitbürger mittels des Steuerrechts.
Da die Besserverdienenden faktisch nur dem Steuerrecht unterliegen, das die Freistellung des Existenzminimums vorschreibt, so muss den Geringverdienenden diese Einkommensschonung schon deshalb ebenfalls zugebilligt werden.
An der gesellschaftlichen Solidarität müssen sich alle Bürger nach ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen, da für alle Bundesbürger letztendlich die gleichen gesetzlich geschützen Grundrechte gelten, die weder abzuwählen noch abzuerkennen sind.

Fazit:
Das Existenzminimum muss von Sozialversicherungsbeiträgen freigestellt werden, um dem Grundgesetz zu entsprechen.

Die Unabhängige Wählergemeinschaft Pankow wird dieses Thema weiter vorantreiben und bis zum Herbst 2007 eine entsprechende Verfassungsklage ausarbeiten.Bitte unterstützen Sie diesen Prozess, indem sie mit Freunden und Bekannten darüber sprechen und/oder die UWP finanziell für diese Klage unterstützen.